Stellungnahme des VBE NRW: Bestimmungen über die Arbeitszeiten für die schriftlichen Prüfungen im Abitur

21.12.2022

Zum Entwurf einer Verordnung zur Anpassung der Bestimmungen über die Arbeitszeiten für die schriftlichen Prüfungen im Abitur. 

Hier: Verbändebeteiligung gemäß § 77 Schulgesetz NRW

Der VBE NRW nimmt zum „Entwurf einer Verordnung zur Anpassung der Bestimmungen über die Arbeitszeiten für die schriftlichen Prüfungen im Abitur“ wie folgt Stellung:

In der Gesamtschau der vorgelegten Maßnahme erwächst das allgemeine Urteil, dass
die dortigen Anpassungen sich aus der Notwendigkeit geänderter Sachlagen ergeben. Weitere Modifikationen sind lediglich redaktioneller Natur oder schärfen, wie etwa im Bereich der PO-Waldorf, bestehendes Recht aus.

Der VBE NRW beurteilt das Verfahren, die Dauer der schriftlichen Abiturprüfungen und der schriftlichen Abiturprüfungen mit einem Praxisteil zukünftig über einen jährlichen Runderlass festzulegen, als sachlogisch angemessen. Den Schulen entstehen durch die Änderung des Verwaltungsablaufs an sich keine Nachteile. Andererseits birgt die avisierte Flexibilisierung verwaltungsseitig Vorteile bezüglich der Umsetzung der Vorgaben der KMK. Die angestrebte zunehmende Vereinheitlichung der Abituraufgaben birgt aus Sicht des VBE NRW durchaus Schwierigkeiten dies ist aber nicht der direkte Gegenstand des vorliegenden Entwurfs. Insgesamt bleibt aber wünschenswert, dass die Länge der Abiturklausuren wieder einheitlicher gefasst wird, um die Organisation vor Ort einfacher zu gestalten.

Die Streichung der Paragraphen 44 bis 50 der APO-GOSt, deren Geltungszeitraum bereits abgelaufen ist, trägt zunächst u.a. dem Umstand Rechnung, dass im Schuljahr 2021/2022 keine flächendeckenden Schulschließungen mehr erfolgten. Jene Streichung erscheint also naheliegend, jedoch bleibt immer noch unverständlich, warum der Geltungszeitraum für die Paragraphen 45 APO-GOSt (Höchstverweildauer, Wiederholung in der Qualifikationsphase) sowie 46 APO-GOSt (Leistungsnachweise und Leistungsbewertung, Nachprüfung bei Minderleistungen) im letzten Schuljahr nicht verlängert worden ist.

Wie viele andere Institutionen weist auch der VBE NRW darauf hin, dass krankheitsund pandemiebedingt eine hohe Zahl von kurzfristigen Unterrichtsausfällen ebenfalls in diesem Schuljahr zu verzeichnen ist. Dies führt ganz aktuell nicht nur zu einer Überlastung der Kinderklinken, sondern gleichsam zu ungewöhnlich hohen Krankenzahlen in den Schulen. Weiterhin stellt der VBE NRW fest, dass eine Vielzahl von Schülerinnen und Schülern in der Folge der Pandemie mit großen psychosozialen Belastungen konfrontiert wurde, deren Auswirkungen bis zum heutigen Tage prägend sind. Zudem konnten immer noch nicht alle Lernrückstände aufgeholt werden.

Anne Deimel

Landesvorsitzende VBE NRW

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